Die Legitimität eines geklauten Besitzes als eine Brautgabe für eine Ehe.

Imam Ali (a.) sagt: „Würde ein Mann eintausend mal stehlen, worauf er es einer Frau als Gabe gibt und damit eine Magd kauft, dann wäre die Intimität erlaubt (Halal) und er müsste für das Besitztum Rechenschaft ablegen und wäre ein Sünder.”

[Mustsdrak Al-Wasail, Band 15, Seite 41]

 قال الامام علي: لو أن رجلا سرق ألفا فأصدقها امرأة، واشترى بها جارية كان الفرج حلالا وعليه تبعة المال وهو آثم

Imam Ali (a.) sagte: „Wer Besitz stiehlt, worauf er ihn einer Frau als Gabe aushändigt oder damit eine Magd kauft, dem ist die Intimität erlaubt (Halal) und für das Besitztum würde er zur Rechenschaft gezogen werden er müsste für das Besitztum Rechenschaft ablegen und wäre ein Sünder.”

[Mustadrak-ul-Wasa’il, Band, 15 Seite, 41]

قال الامام علي: من سرق مالا فأصدقه امرأة، أو اشترى به جارية، كان الفرج له حلالا، وعليه تبعة المال واثمه

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