Früher wurden rasierte Männer verwandelt

Ḥabābah al-Wālibiyyah sagte: „Ich sah den Befehlshaber der Gläubigen [ʿAlī ibn Abī Ṭālib] in einer Eliteeinheit, als er eine zweischwänzige Geißel trug, mit der er die Verkäufer von Welsen, Muränen und Schlangenkopffischen züchtigte und sprach: ﴾O ihr, die ihr die verwandelten Kinder Israels und Armee der Kinder Marwāns verkauft!﴿ Da trat Furāt ibn Akhnaf vor ihn und fragte: ﴾O Befehlshaber der Gläubigen, wer ist die Armee der Kinder Marwāns?﴿ Er (a.s.) sprach: ﴾Leute, die sich den Bart abrasierten und die Schnurrbärte verdrehten, worauf sie verwandelt wurden.﴿”

[Wasāʾil-ush-Shīʿah, Band 2 Seite 117]

محمد بن يعقوب عن علي بن محمد عن محمد بن إسماعيل بن موسى بن جعفر عن أحمد القاسم العجلي عن أحمد بن يحيى عن محمد بن حداهي عن عبد الله بن أيوب عن عبد الله بن هاشم عن عبد الكريم بن عمرو الخثعمي عن حبابة الوالبية قالت: رأيت أمير المؤمنين عليه السلام في شرطة الخميس ومعه درة لها سبابتان يضرب بها بياعي الجري والمارماهي، والزمار، ويقول لهم: يا بياعي مسوخ بني إسرائيل وجند بني مروان، فقام إليه فرات بن أخنف فقال: يا أمير المؤمنين وما جند بني مروان؟ قال: فقال له: أقوام حلقوا اللحى وفتلوا الشوارب فمسخوا

Yūsuf ibn Aḥmad al-Baḥrānī schreibt: „Wie es offenkundig von einer Anzahl der Gefährten zum Ausdruck gebracht wurde, ist das Abrasieren des Bartes wegen der Überlieferung über die Verwandelten verboten [Ḥarām], die vom Befehlshaber der Gläubigen (a.s.) berichtet wird, da sich dies nur dann ereignet hätte, wenn eine Sache verübt wurde, die im strengsten Sinne verboten ist.”

[Al-Ḥadāʾiq-un-Nāḍirah, Band 5 Seite 561]

قال الشيخ يوسف البحراني: الظاهر كما استظهره جملة من الأصحاب كما عرفت تحريم حلق اللحية لخبر المسخ المروي عن أمير المؤمنين عليه السلام فإنه لا يقع إلا على ارتكاب أمر محرم بالغ في التحريم

Muḥammad Ṣāliḥ al-Māzandarānī schreibt: „Darin liegt eine Anspielung darauf vor, dass das Abrasieren des Bartes in der früheren Gesetzgebung verboten [Ḥarām] war. Was jedoch die derzeitige Gesetzgebung [Sharīʿah] betrifft, so gibt es in ihr keinen Hinweis darauf. Ja, in einigen Überlieferungen wird so etwas angedeutet, obgleich über die Kette [Sanad] Redebedarf besteht.”

[Sharḥ-ul-Uṣūl, Band 6 Seite 286]

قال الشيخ محمد صالح المازندراني: وفيه دلالة على أن حلق اللحية كان حراما في الشريعة السابقة وأما في هذه الشريعة فلا دلالة فيه عليه، نعم في بعض الروايات دلالة عليه وإن كان في السند كلام

Muḥammad Bāqir al-Majlisī schreibt: „Man legt dies als Hinweis darauf vor, dass das Abrasieren des Bartes verboten [Ḥarām] ist und sogar den Schnurrbart lang wachsen zu lassen. Darauf antwortet man damit, dass lediglich eine Anspielung darauf besteht, dass beides oder eines von beiden in der Gesetzgebung vor uns verboten  war, jedoch nicht in unserer Gesetzgebung [Sharīʿah]. Sollte man sagen: ﴾Dass der Imām (a.s.) dies in verurteilender Weise erwähnte, deutet darauf hin, dass beides ebenso in der derzeitigen Gesetzgebung verboten ist.﴿ Dann sagen wir: ﴾Der Imām (a.s.) befindet sich nicht in der Situation, diese beiden Handlungen zu verurteilen, sondern den Verkauf der Verwandelten unter diesem Umstand anzuprangern, wie auch die Kinder Israels verwandelt wurden, weil sie am Sabbat auf Beutezug gingen und ihre Erwähnung an dieser Stelle ist kein Hinweis darauf, dass es verboten [Ḥarām] ist.﴿ Ja, in einigen Überlieferungen wird ein Verbot angedeutet, doch über ihre Kette [Sanad] oder ihre Beweisaussage besteht Redebedarf. Dies ist nicht der passende Platz dafür.”

[Mirʾāt-ul-ʿUqūl, Band 4 Seite 79]

قال الشيخ محمد باقر المجلسي: واستدل به على حرمة حلق اللحية بل تطويل الشارب  ويرد عليه أنه إنما يدل على حرمتهما أو أحدهما في شرع من قبلنا لا في شرعنا فإن قيل: ذكره عليه‌ السلام ذلك في مقام الذم يدل على حرمتهما في هذه الشريعة أيضا قلنا: ليس الإمام عليه‌ السلام في مقام ذم هذين الفعلين بل في مقام ذم بيع المسوخ بهذا السبب كما أن مسوخ بني إسرائيل مسخوا لصيد السبت وذكرهم هنا لا يدل على تحريمه نعم يدل بعض الأخبار على التحريم وفي سندها أو دلالتها كلام ليس هذا المقام محل

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