Fehlende Autorität für das Schlagen der Dienstperson

Von Jafar bin Muhammed (a.s.), der sagte:„Es steht keinem anstelle der Autorität zu, die Grenzstrafe an seinem Knecht und seiner Magd zu vollstrecken.“

[Jami‘-Al-Hadith, Band 25, Seite 281]

وعن جعفر بن محمد عليهما السلام أنه قال ليس للرجل أن يقيم الحد على عبده ولا أمته دون السلطان

Schreibe einen Kommentar